Das Hinweisgeberschutzgesetz zielt darauf ab, potenzielle Risiken für das Unternehmen, seine Beschäftigten oder die Allgemeinheit zu erkennen, Verstöße schnell aufzudecken und nachgewiesenes Fehlverhalten zu beenden.
Die hierfür bei der Pott´s Brauerei GmbH eingerichtete Meldestelle ermöglicht es, fundierte Hinweise auf vermutete Rechtsverletzungen oder Regelverstöße gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zu melden, ohne Angst vor Benachteiligungen haben zu müssen.
Es können ernsthafte Verdachtsfälle mit hohem Risiko gemeldet werden, die gegen geltendes Recht (z.B. Straftaten) oder interne Richtlinien verstoßen.
Beispiele dafür sind:
Hinweise können von Mitarbeitenden, Leiharbeitnehmern und externen Beteiligten an die folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:
hinweisgeber@potts-brauerei.de.
Dieses Postfach wird unter strengster Vertraulichkeit ausschließlich vom Hinweisgeberschutz-Beauftragten verwaltet.
Damit Ihre Meldung effektiv bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass Sie den Sachverhalt so detailliert wie möglich schildern.
Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie umgehend eine Bestätigung. Der Hinweisgeberschutz-Beauftragte wird den Verdachtsfall anschließend sorgfältig und diskret prüfen und aufarbeiten. Abschließend werden Sie über den Stand der Untersuchung und etwaige Folgemaßnahmen informiert.