AGB

Die Geschäftsbedingungen der Pott’s Brauerei GmbH, In der Geist 120, 59302 Oelde sollen die Abwicklung der Geschäftsbeziehungen mit Ihren Kunden im Geiste gegenseitiger Fairness erleichtern, ohne einem Vertragspartner einseitige Rechtsvorteile zu verschaffen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1 Einbeziehung  Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen der Pott’s Brauerei GmbH – nachstehend „Brauerei“ genannt – und ihren Geschäftspartnern – nachstehend „Kunde“ genannt- soweit nicht individuell abweichende Regelungen getroffen worden sind. Entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertrags-bestandteil, selbst wenn sie der Brauerei bekannt sind.

2 Lieferung Die Bedienung des Getränkefachgroßhandels mit den Getränken der Brauerei erfolgt in der Regel durch Abholung ab Rampe Brauerei. Die Auslieferung der Bestellungen der von der Brauerei direkt belieferten Kunden erfolgt – bei rechtzeitiger Bestellung innerhalb der Geschäftszeiten, spätestens am Vortag – gemäß der Toureneinteilung der Brauerei. Lieferungen und Abholungen können von der vorherigen Zahlung von fälligen Forderungen oder der Rückgabe einer entsprechenden Leergutmenge bzw. Zahlung des Leergutpfandbetrages oder des Wiederbe-schaffungswertes des Leergutes abhängig gemacht werden. Bei Abholungen von mehr als 16 Fässer und 12 Paletten Flaschenbier ist vorherige Anmeldung erforderlich.

Bei einer Verladung ab Rampe Brauerei Oelde platziert die Brauerei die Ware auf dem Fahrzeug des Abholers nach Weisung des Fahrpersonals. Die Brauerei ist nicht Verlader i. S. d. § 412 HGB.
Der Fahrer und der Halter des Lkws bestätigen, dass das Fahrzeug nach § 30 und 31 der STVZO und nach § 22 BGV D 29 geeignet ist das Ladegut aufzunehmen, und dass durch die bestellte Ware das zul. Gesamtgewicht bzw. die Achslasten nicht überschritten werden. Wir weisen den Fahrer und den Halter nach § 22 Abs. 1 und § 23 der STVO darauf hin, dass er die fachgerechte Ladungssicherung mit geeigneten Ladungssicherungsmitteln vor Fahrtantritt selbst durchzuführen bzw. während des Transportes nachzukontrollieren hat. Eine Kontrolle der vom Abholer oder von seinen Erfüllungsgehilfen durchgeführten Ladungssicherungsmaßnahmen durch die Brauerei erfolgt nicht.
Die Brauerei haftet nicht für Schäden, die auf ungenügende Ladungssicherung, Überschreitung der Achslasten oder auf ein überschrittenes Gesamtgewicht zurückgehen. Der Geschäftspartner stellt die Brauerei von etwaigen Ansprüchen und Bußgeldern wegen fehlerhafter Verladung vollumfänglich frei.

3 Qualität  Die Brauerei wird die von ihr hergestellten Getränke in einwandfreier Qualität produzieren und liefern, insbesondere alle bestehenden gesetzlichen Vorschriften bei der Herstellung beachten. Die Getränke sollen nach der Lieferung frostsicher, kühl, sonnen- und lichtgeschützt gelagert oder befördert werden. Die beste Bierkellertemperatur liegt bei 6-7°C. Pott’s Biere haben die natürliche Frische und sind nicht für lange Transportwege haltbar gemacht. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist zu beachten.

4 Gewährleistung  Eine etwaige Beanstandung der Qualität ist von dem Kunden der Brauerei gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Flaschenbruch sowie Beanstandungen der auf den Lieferscheinen und/oder Rechnungen angegebenen Mengen oder Preise – auch bei Anlieferung von Paletten – sind bei Empfang der Ware, spätestens jedoch innerhalb 10 Tagen, geltend zu machen. Bei verspäteter Beanstandung verliert der Kunde im kaufmännischen Geschäftsverkehr das Recht auf Nachlieferung oder Gutschrift.

Schadensersatzansprüche gegen die Brauerei können nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatum ist jede Haftung der Brauerei ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Körperschäden und bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

5  Zahlung

5.1 Preise  Die Lieferung bzw. Abholung erfolgt zu den an dem Tage der Belieferung für die jeweilige Kundengruppe gültigen Listenpreisen bzw. vereinbarten Abgabepreisen zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Kunden zum ausgesprochenen Termin wirksam.

5.2 Fälligkeit  Die Forderungen aus Lieferung sind spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum sofort rein netto zu zahlen. Die Brauerei ist berechtigt, bei Zahlungsverzug vom Kunden für weitere Lieferungen Barzahlung zu verlangen oder weitere Lieferungen von der Bezahlung der Rückstände abhängig zu machen. Für Rücklastschriften wird dem Kunden für die Kosten der Bearbeitung und des Inkassos ein Betrag von 15 € je Einzelfall in Rechnung gestellt. Eine Geldschuld ist während des Verzuges zu verzinsen. Hier gelten die gesetzlichen
Regelungen des BGB § 288 „Verzugszinsen“. Dem Kunden bleibt vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass der Brauerei ein geringerer Schaden entstanden ist.

5.3 Abrechnungsbestätigung  Der Kunde hat Saldenbe-stätigungen und sonstige Abrechnungen der Brauerei auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen hiergegen innerhalb von 2 Wochen schriftlich bei der Brauerei zu erheben. Versäumt der Kunde trotz Hinweises der Brauerei diese Frist, gelten die Salden als anerkannt.

5.4 Aufrechnung  Gegen Ansprüche der Brauerei kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

5.5 Eigentumsvorbehalt  Die Brauerei behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung bestehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren tritt der Kunde im Voraus an die Brauerei ab. Diese nimmt die Abtretung an.

6. Leergut                                                                               

6.1 Eigentum  Das zur Wiederverwendung bestimmte und mit Firmenkennzeichnung, -beschriftung oder -etikettierung versehene Leergut (Kästen, Mehrwegflaschen, Fässer, Getränke-Container, Paletten sowie Kohlensäureflaschen) wird dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung über-lassen. Es bleibt unveräußerliches Eigentum der Brauerei bzw. der Lieferanten.

6.2 Pfand  Die Brauerei berechnet die jeweils gültigen Pfandbeträge für das Leergut und die Paletten. Diese sind zusammen mit dem Kaufpreis zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer fällig. Die Pfandbeträge dienen lediglich als Sicherheit. Sie gelten in keinem Fall als Bemessungsgrundlage für Abzüge und Vergütungen irgendwelcher Art. Auch nach Zahlung des Pfandbetrages bleibt das Leergut im Eigentum der Brauerei.

6.3 Rückgabe Der Kunde hat das Leergut und die Paletten immer unverzüglich und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben oder bei Selbstabholung zurückzubringen. Unangemessen hohe Mehrrückgaben kann die Brauerei zurückweisen, soweit es sich nicht um Individual-Leergut der Brauerei handelt. Sind dem Kunden im Falle der Direktbelieferung entsprechende Rückgaben nicht möglich und werden dadurch besondere Leergutfahrten der Brauerei – z.B. auch bei Geschäftsaufgabe – erforderlich, so gehen die dadurch entstandenen Mehrkosten zu Lasten des Kunden. Für nicht zurückgegebenes Leergut ist Schadensersatz zu leisten. Befindet sich der Kunde, insbesondere bei Beendigung der Geschäftsverbindung, mit der Rückgabe von Leergut in Verzug, so ist die Brauerei berechtigt, Zahlung des Wieder-beschaffungswertes nach Abzug von 20 % „Neu für Alt“ unter Anrechnung des eingezahlten Pfandgeldguthabens zu verlangen. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass der Brauerei ein geringerer Schaden als der geltend gemachte entstanden ist. Leergutrückgaben werden nur innerhalb einer Frist von 12 Monaten berücksichtigt.

6.4 Miete  Fässer/Container sind spätestens 4 Monate nach der Lieferung zurückzugeben. Für später abgegebene Fässer/Container behält sich die Brauerei vor, pro Tag eine Miete von € 0,10/St. zu berechnen. Die von der Brauerei gelieferten CO2 Flaschen sind Eigentum des Kohlensäurewerkes. Für die Vorhaltung und Zurverfügungstellung der CO2 Flaschen wird eine Miete berechnet. Zur Entleerung der Flaschen stehen 90 mietfreie Tage zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist wird pro Tag eine Miete von € 0,10/St. bis zur Rückgabe berechnet. Erhält die Brauerei die CO2-Flasche nicht innerhalb eines Jahres nach der Lieferung zurück, wird diese mit dem Wiederbeschaffungswert zuzüglich der aufgelaufenen Miete in Rechnung gestellt.

6.5 Leergutauszüge Die Brauerei führt für den Kunden ein Leergutkonto bzw. berechnet den jeweiligen Pfandwert bei Lieferung/Abholung. Für die Leergutauszüge gilt Ziffer 5.3 in gleicher Weise.

6.6 Leergutsortierung Die Brauerei ist nur verpflichtet, Kästen mit den jeweils hierfür vorgesehenen und von der Brauerei ausgelieferten Flaschenarten (sog. sortiertes Mehrwegleergut) zurückzunehmen. Leergutpaletten werden bei Eingang in die Brauerei mit Absender und Datum versehen. Fehlflaschen werden nachträglich mit dem Pfandsatz belastet und Fremdflaschen mit der Pfanddifferenz.

6.7 Abhoungen und Lieferungen  können in absatzstarken Zeiten, z.B. Feiertage, von der Bereitstellung von der Vollgutmenge entsprechendem Leergut abhängig gemacht werden.

7    Sonstiges

7.1 Datenverarbeitung  Der Kunde willigt in die geschäfts-notwendige Verarbeitung seiner Daten ein: Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz.
Die Berechtigung der Datenerfassung leitet sich ab aus DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. b) und c).

7.2 Gerichtsstand ist Oelde.
Gerichtsstand für im Handelsregister eingetragene Kaufleute
ist unabhängig von der Höhe des Streitwertes das Amtsgericht Beckum. Die Brauerei ist daneben berechtigt, das Gericht anzurufen, bei dem der Kunde seinen Allgemeinen Gerichts-stand hat.
                                                  

Stand: Oktober 2019

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